Kosten/Gebühren:
Meine Gebühren sind transparent und ich informiere Sie gern vor Beginn jeder Behandlung über die zu erwartenden Kosten.
Im Einzelfall können während der Behandlung durch notwendige, weitergehende Maßnahmen zusätzliche Kosten entstehen. Auch in einem solchen Fall informiere ich Sie umgehend über die zu erwartenden Mehrkosten.
Behandlungskosten/ Gebühren (u.A.):
- Haaranalyse: € 115,--
- Akupunktur/Lasertherapie:
€ 95,-- (Erstbehandlung)
€ 75,-- (Folgebehandlung)
- Muskel-/Fascientherapie:
€ 60,-- (je Behandlung)
- Bioresonanztherapie:
€ 105,-- (Erstbehandlung)
€ 80,-- (Folgebehandlung)
- Beratung ohne Untersuchung:
€ 20,-- (je 15 Minuten/auch telefonisch)
Fahrtkostenpauschale (Hin- und Rückfahrt):
€ 1,50 je gefahrener Kilometer.
Die Kosten werden in aller Regel unmittelbar abgerechnet und sind in bar zu bezahlen.
Ein Hinweis/Beispiel zu den Fahrtkosten:
Als reine Kosten (Wertverlust, Betriebskosten, Werkstatt- und Fixkosten) müssen pro gefahrenen Kilometer ca. € 1,15 (gem. ADAC Autodaten/Kosten) angesetzt werden. Was kaum in den Kilometersatz einfließt, ist die Arbeitszeit, die der Therapeut für die Anfahrt benötigt. Hierdurch reduziert sich mein durchschnittlicher Stundenlohn (nicht gleichzusetzen mit Verdienst!) in der Fahrpraxis schnell auf deutlich unter € 22,-- pro Stunde.
Ein Rechenbeispiel:
Einfache Entfernung 30 Km x 2 = 60 Km Anfahrt (entspricht ca. 1 guten Stunde Fahrtzeit und somit der durchschnittlichen Entfernung in der täglichen Praxis).
60 Km x 1,50 Euro = € 90,-- Fahrtkosten/Wegegeld .
Nach Abzug der reinen Kosten (s.o.) in Höhe von ca. 75% verbleibt somit ein Stundenlohn von ca. € 22,-- brutto !!
U.a. muss ich von diesem Betrag Betriebskosten, Tilgung und Zinsen für Praxis und Praxisausstattung, und meinen Arbeitslohn zahlen. Dazu kommen Versicherungen sowie Kosten für Fortbildungen und Investitionen.
Ach so, fast hätte ich das Finanzamt vergessen: Mehwertsteuer, Umsatzsteuer und Einkommenssteuer müssen auch noch gezahlt werden....
Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter aufgesucht, so wird das Wegegeld selbstverständlich anteilig berechnet.
Absage von Terminen:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, daß die mit Ihnen vereinbarten Behandlungstermine Fixtermine sind. Ich halte mir nur für die Behandlung Ihres Tieres diese bestimmte Zeitspanne frei und möchte Sie deshalb bitten, diese Termine unbedingt einzuhalten.
Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, ist es unbedingt erforderlich, daß Sie mir Ihre Verhinderung mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitteilen. Gern bin ich dann bereit, mit Ihnen einen neuen Termin zu vereinbaren.
Erhalte ich von Ihnen keine fristgerechte Absage, so haben Sie bitte Verständnis dafür, daß ich Ihnen die ausgefallene Behandlung in Rechnung stellen werde.
(alle Preise enthalten 19% MwSt.)